Pressemitteilung
Dachau, 26.06.13
Aktion: Ein roter Teppich für Radfahrer
Mit dem Rad sicher auf der Fahrbahn fahren.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat mit Unterstützung des ADFC am Freitag auf der Schleißheimer Straße einen roten Teppich für Radfahrer ausgerollt.
Der rote Teppich hatte eine symbolische Funktion. Die klare Botschaft ist, Radfahrer sollen auf der Fahrbahn willkommen sein. Denn Radfahrer sind schlicht und einfach ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrs. Interessierte Radler und erfreulich viele Stadträte, informierten sich bei der Aktion, welche Fläche für eine sichere Fahrt auf der Fahrbahn nötig ist. Der rote Teppich verdeutlichte aber auch, welchen Platz die Autos den Radfahrern lassen sollten, damit diese sich im Straßenverkehr nicht bedrängt fühlen.
“Stellen Sie sich einfach den roten Teppich als einen rollenden Radweg vor, der Sie begleitet. So bekommen Sie ein gutes Gefühl dafür, welchen Platz Radfahrer auf der Fahrbahn benötigen“, sagt Bernhard Sturm vom VCD. “Die rote Teppich Aktion soll helfen, den Radfahrern eine größere Souveränität und Selbstvertrauen zu vermitteln, wenn die Dachauer Radler zur S-Bahn, zur Schule zur Arbeit oder zum Einkaufen unterwegs sind. Denn wer souverän fährt, fährt vorausschauend, tolerant, rücksichtsvoll aber auch selbstbewusst”.
Bei der Diskussion mit den Stadträten und Bürgern wurde auch der Wegfall von benutzungspflichtigen Radwegen an vielen Stellen thematisiert. Aus der “Benutzungspflicht” für Radwege ist in Dachau oftmals “Wahlfreiheit” geworden. Seither herrscht nun vielerorts Unsicherheit bei Radfahrern und Autofahrern.
Begleitend zu der Aktion hat der VCD eine handliche Broschüre im Taschenformat vorgestellt, die in den Dachauer Radgeschäften und im Rathaus ausliegen. Darin findet die Idee des roten Teppichs seine Fortsetzung. Die rote Fläche wird zu einem “rollenden Radweg” der den Radfahrer bei verschiedenen Verkehrs-Situationen begleitet. In praxisnahen Illustrationen wird gezeigt, wie sich Radfahrer beispielsweise bei parkenden Autos oder beim Abbiegen auf der Fahrbahn sicher verhalten.
Die Aktion des roten Teppichs für Radfahrer ist ursprünglich unter dem Namen “Der rollende Radweg” vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) in Bielefeld entwickelt worden und wird fortgeführt.
Änderung der StVo: Von der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, wurde die Straßenverkehrsordnung zum 1. April 2013 geändert. Die Gründe für die Änderungen sind zusammengefasst:
- Straffung und Vereinfachung der Bestimmungen.
- Mehr Handlungsspielraum für die örtlichen Planungs- und Verkehrsbehörden.
- Beseitigung von Rechtsunklarheiten.
- Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen, soweit die Benutzungspflicht nicht zwingend erforderlich ist.
Der letzte Punkt ist für Radfahrer am folgereichsten. Der Gesetzgeber möchte zukünftig, dass die Radwege ohne Benutzungspflicht oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn der Regelfall sind.
Mit der Entscheidung, Radfahrer auf die Straße, wird den Erkenntnissen der Verkehrsforschung Rechnung getragen, dass Radfahrer auf Radfahrstreifen meistens sicherer unterwegs sind als auf Radwegen. Sie sind dort im Blickfeld der Autofahrer. Das Vorurteil, ein baulich von der Fahrbahn abgetrennter Radweg sei sicherer als ein Radfahrstreifen, wird endlich ausgeräumt.
Beispielsweise ereignen sich viele Unfälle zwischen Autofahrern und Radfahrern beim Rechtsabbiegen. Da die Radwege sind oft von der Fahrbahn getrennt verlaufen, werden die Radfahrer nicht rechtzeitig wahrgenommen.
Folglich haben viele Städte und Gemeinden begonnen, die Benutzungspflicht in eine Wahlfreiheit umzuwandeln. D. h. die bekannten blauer Radwegeschilder verschwinden. Der Grund warum die Radwegbenutzung keinen Vorrang mehr hat, hat auch einen pragmatischen Grund. Es ist aufwändig, sichere, radfahrergerechte und regelkonforme Radverkehrsanlagen zu bauen oder zu erhalten.