Volles Haus bei Info-Veranstaltung 3. Startbahn
Breites Bündnis formiert sich gegen ewiges Baurecht
Mehrere Klagen sind geplant / erfolgt
Bis auf den letzten Platz besetzt war der Saal im Grünen Hof am 27. November 2024 bei der Informationsveranstaltung zu den Konsequenzen des “Ewigen Baurechts” für die 3. Startbahn am Flughafen München.
Eingeladen hatte das Aktionsbündnis “aufgeMUCkt” – einem Zusammenschluss von etwa 50 Vereinen und Initiativen, bei dem auch der VCD Mitglied ist – zusammen mit den BUND Naturschutz in Bayern, zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Freising sowie weiteren Gruppierungen.
Bis auf den letzten Platz gefüllt war der Saal bei der Info-Veranstaltung zur 3. Startbahn
Photo: Andreas Kagermeier
Auslöser für die Veranstaltung war, dass die Flughafen München GmbH bei der Regierung von Oberbayern den Antrag gestellt hat: „es wird festgestellt, dass mit der Durchführung des 98. ÄPFB begonnen worden ist und dieser damit nach § 9 Abs. 3 LuftVG nicht mit Ablauf des 4. März 2026 außer Kraft tritt.“ Diesem Feststellungsantrag der FMG hat die Regierung von Oberbayern am 30. September 2024 stattgegeben.
Damit ist quasi ein “ewiges Baurecht” für die 3. Startbahn am Flughafen ausgesprochen. Wenn dieser Feststellungsantrag Bestand erlangen sollte, hätte dies für die betroffene Bevölkerung im Flughafenumland gravierende Folgen.
Landrat Michael Petz bei seinem Vortrag
Photo: Andreas Kagermeier
Als erster Redner stellte Landrat Michael Petz die Sicht des Landkreises Freising dar.
Er zeigt sich enttäuscht, dass von der viel gepriesenen vertrauensvollen Nachbarschaft zwischen Flughafen und Umland bei dem – ohne Information der Anrainerkommunen erfolgten – Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung nichts zu bemerken war.
Der Landkreis hat Klage gegen die Entscheidung der Regierung von Oberbayern eingereicht.
Als Vertreterin des BUND Naturschutz in Bayern machte Christine Margraf deutlich, dass dieser – als Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstückes – am 20. November 2024 ebenfalls eine Klage gegen den Bescheid erhoben hat.
Aus Sicht des Biotopschutzes würde die Baumaßnahme eine nicht zu rechtfertigenden Eingriff bedeuten.
Auch vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der seit der ursprünglichen Genehmigung erfolgten Änderungen der Rahmenbedingungen ist eine 3. Startbahn in keinster Weise angemessen.
Christiane Margraf vom BUND Naturschutz
Photo: Andreas Kagermeier
Christian Magerl stellt die Entwicklungen des Flugverkehrs dar
Photo: Andreas Kagermeier
Dass die Prognosen, die für die Rechtfertigung der Notwendigkeit einer 3. Startbahn herangezogen werden, und die Realität der Flugbewegungen extrem auseinanderklaffen konnte Christian Magerl in seinem abschließenden Beitrag nochmals eindrucksvoll unter Beweis stellen.
Er rief auch schon zu einer Demo gegen die 3. Startbahn am Samstag, den 15. Februar 2025 auf, bei der die Bürger:innen aus dem Flughafenumland ihren Widerstand eindrucksvoll unter Beweis stellen werden.
Flugbewegungen am Flughafen München:
Die der Genehmigung zugrunde liegenden Prognosen und die Realität klaffen weit auseinander
Quelle Graphik: aufgeMUCkt, ©BUND Naturschutz Bayern
Presseberichte zur Veranstaltung:
Aufgemuckt startet durch: Mit „Zähnen und Klauen“ gegen die dritte Bahn kämpfen”
im Freisinger Tagblatt vom 28.11.24
“Empörung über den „Ewigkeitsbeschluss“
in der Süddeutschen Zeitung vom 28.11.24
Siehe auch:
Der VCD Freising-Erding-Dachau zum ewigen Baurecht
Zu den Seiten von aufgeMUCkt, dem zivilgesellschaftlichen Bündnis gegen die 3. Startbahn
Zu den Seiten zum Flughafen München auf den Seiten des BUND Naturschutz Bayern
(mit Link zur Chronik des Widerstands gegen die 3. Startbahn)
weitere Informationen
Pressemitteilung der FMG vom 21. Oktober 2024:
“Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Münchner Flughafens ist unbefristet gültig”
Antrag der FMG zum “ewigen” Baurecht
Bescheid der Regierung von Oberbayern zum Planfeststellungsbeschluss: das “ewige” Baurecht