PM30 Tips für Reisende

Pressemitteilung

Freising, 29.6.08

Der VCD hat zum Start der Reisesaison einen neuen Service:

Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD gibt “Tipps für Reisende” heraus

Jeder hat das schon einmal erlebt: Der Flug fällt aus, der Zug hat Verspätung, der Koffer ist nicht auf dem Gepäckband. Und dann? In allen Fällen haben Reisende Rechte. Das Recht auf einen kostenlosen Kaffee zum Beispiel oder auf ein Hotelzimmer oder eine Zahnbürste. Doch Kundenrechte erfüllen sich selten von allein. Diese Erfahrung macht die beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität seit 2004. Über 9300 Anfragen von Zug-, Flug-, Bus- und Fährreisenden sind bisher bei ihr eingegangen.

Alfred Schreiber, Vorsitzender des VCD Freising/Erding/Dachau: “In vielen Fällen kann man Schwierigkeiten aber auch bereits im Vorfeld umgehen. Mit ihrer Broschüre Tipps für Reisende hilft die Schlichtungsstelle Mobilität pünktlich zum Beginn der Reisesaison allen bei der Urlaubsvorbereitung, damit die Fahrt möglichst problemlos verläuft. Sie gibt Hinweise, was vor und während der Reise beachtet werden sollte, um Probleme zu vermeiden.” Und sie rät, was zu tun ist, wenn doch mal etwas schief läuft. Zudem gibt es Tipps für barrierefreies Reisen.

2. Kreisvorsitzende Doris Kraeker sieht noch einen Vorteil für Kunden: “Wenn es trotz allem zum Streit mit einem Fernverkehrsunternehmen über Erstattung oder Schadensersatz kommt, hilft die Schlichtungsstelle weiter. Sie informiert umfassend und bemüht sich mit einem kostenfreien Schlichtungsvorschlag für Reisende und Unternehmen um eine außergerichtliche Einigung.” Betroffene können sich telefonisch unter 030/469970-0 (werktags zwischen 9 und 14 Uhr) an die Schlichtungsstelle Mobilität wenden.

Das handliche Heft ist ab sofort erhältlich und kann kostenlos bei der Schlichtungsstelle Mobilität angefordert oder von der Internetseite www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org heruntergeladen werden. Eine Online-Fassung für Blinde wird dort ab dem 4. Juli ebenfalls abrufbar sein. Darüber hinaus kann die Broschüre auch über viele Verbraucherzentralen bezogen werden. Bestellungen werden seitens der Schlichtungsstelle Mobilität gerne auch über größere Stückzahlen – z.B. für die Stadtbücherei um die Ecke – entgegengenommen.